Die Versicherungsleistungen gliedern sich in:
- Arbeitslosenentschädigung
- Insolvenzentschädigung
- Kurzarbeitsentschädigung
- Schlechtwetterentschädigung
- Arbeitsmarktliche Massnahmen.
Die Arbeitslosenversicherung wird in Form von Taggeldern ausgerichtet: an 5 Werktagen pro Woche (AVIG 21).
Leistungsrelevante AlE-Faktoren
Für die Ausrichtung der AlE folgendes zu beachten:
- Die Höhe der AlE hängt ab
- vom versicherten Verdienst
- Grundlage: früheres Einkommen
- Achtung: Höchstbeträge
- von den Unterstützungspflichten
- vom versicherten Verdienst
- Die Dauer der regulären Taggeldberechtigung richtet sich nach
- dem Alter der versicherten Person
- ev. der Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen (besondere Taggelder)
- Details: siehe einschlägige Informationen der Arbeitsämter bzw. der RAV
- Die Ausrichtung der AlE setzt eine Wartezeit voraus
- von 5 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit
- Ausnahme: versicherter Verdienst unter CHF 3’000
- Die AlV erbringt
- Kompensationszahlungen bei Zwischenverdienst
- besondere Taggelder bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungen bei Frühpensionierungen
- Die Einstellung der AlV-Leistungen für eine bestimmte Zeit (sog. Sperrtage) erfolgt bei Verletzung von Obliegenheiten durch die versicherte Person.