LAWINFO

Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag

QR Code

Zuweisung einer Nachlass-Quote

Erstellungsdatum:
12.07.2012
Aktualisiert:
03.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Erblasser kann eine Person oder mehrere Personen mit einer bestimmten Erbquote als Erbe einsetzen. Gibt es daneben gesetzliche Erben, so bildet der bzw. die eingesetzte(n) Erbe(n) mit den gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft.

Achtung Pflichtteil

Der Erblasser darf nur im Umfang der disponiblen Quote verfügen. Verletzt der Erblasser mit der Zuwendung von Erbquoten an den oder die eingesetzten Erben die Pflichtteile von gesetzlichen Erben, so steht die Erbeinsetzung  bzw. der Umfang der Erbeinsetzung unter dem Vorbehalt der Herabsetzungsklage eines oder mehrerer pflichtteilsgeschützten Erben.

» Informationen zur disponiblen Quote

» Informationen zur erbrechtlichen Herabsetzung

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.