Zeit, in welcher der Arbeitnehmer ohne arbeitsvertragliche oder irgendwelche anderen Verpflichtungen tun und lassen kann, was er will.
Abgrenzung von der Freizeit
durch Länge
als arbeitsfreie Tage
durch Lohnweiterzahlung
als Ausfluss der Fürsorgepflicht
als Belohnung für geleistete Dienste (Entgeltstheorie)
Ferienbezugsrecht = Kriterium für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages
Synonym:
Urlaub
Legaldefinition:
keine
Begriffsgebrauch Ferien / Urlaub in der Schweiz:
In der Schweiz wird sowohl der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers als auch der Urlaub jedermann’s als „Ferien“ bezeichnet: Schweizer fahren also in die Ferien und nicht in den Urlaub.
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