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Ferienanspruch

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Begriffe

Erstellungsdatum:
10.01.2013
Aktualisiert:
20.12.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzbegriff:

Erholungszeitraum für den Arbeitnehmer

Ausführliche Begrifflichkeit:

  • Zeit, in welcher der Arbeitnehmer ohne arbeitsvertragliche oder irgendwelche anderen Verpflichtungen tun und lassen kann, was er will.
  • Abgrenzung von der Freizeit
    • durch Länge
    • als arbeitsfreie Tage
    • durch Lohnweiterzahlung
    • als Ausfluss der Fürsorgepflicht
    • als Belohnung für geleistete Dienste (Entgeltstheorie)
  • Ferienbezugsrecht = Kriterium für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages

Synonym:

  • Urlaub

Legaldefinition:

  • keine

Begriffsgebrauch Ferien / Urlaub in der Schweiz:

In der Schweiz wird sowohl der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers als auch der Urlaub jedermann’s als „Ferien“ bezeichnet: Schweizer fahren also in die Ferien und nicht in den Urlaub.

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