LAWINFO

Ferienanspruch

QR Code

Prozessuales

Erstellungsdatum:
14.01.2013
Aktualisiert:
20.12.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund von ZGB 8 hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.

Bezüglich der Ferien bedeutet dies folgende Beweislastverteilung:

  1. Beweislast für das Entstehen des Ferienanspruchs
    • Arbeitnehmer
  2. Beweislast dafür, dass und wieviel Ferientage der Arbeitnehmer während eines Kalender- bzw. Dienstjahres bezogen hat
    • Arbeitgeber
  3. Schätzung in analoger Anwendung von OR 42 Abs. 2
    • wenn die beweisbelastete Partei soweit möglich und zumutbar den massgebenden Sachverhalt behauptet und zu beweisen versucht hat.

Weiterführende Informationen

Feiertagskalender Schweiz | feiertagskalender.ch

Schulferien Schweiz | schulferien.org

Übersichten: Schulferien und Feiertage Schweiz | reisen-tcs.ch

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.