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Ferienanspruch

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Feriensaldo Ende Kalenderjahr

Erstellungsdatum:
14.01.2013
Aktualisiert:
20.12.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten den jährlichen Ferienbezug beachten und angesichts des Erholungsanliegens dafür sorgen, dass sich nicht ein zu hoher Feriensaldo zugunsten des Arbeitnehmers aufbaut.

Der ferien-weisungsberechtigte Arbeitgeber hat folgendes zu beachten:

  • Arbeitgeber
    • zu wenig bezogene Ferien
      • Risiko der Entschädigung nicht bezogener Ferien im Kündigungsfall
        • Ferien während Kündigungsfrist
        • Ferien und Freistellung
        • Ferien bei fristloser Entlassung
        • Berechnung Ferienentschädigung bei Austritt
      • Anordnung des Ferienbezugs durch den Arbeitgeber
        • vor Jahresende
        • im Folgejahr
    • zu viel bezogene Ferien
      • Keine Abgeltungspflicht des Arbeitnehmers
      • Ausnahmen
        • vertragliche Verpflichtung (Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag)
        • Rechtsmissbrauch (zB Ferien-Mehrbezug im Wissen um die baldige Kündigung)
  • Arbeitnehmer
    • Ferienjährung

Weiterführende Informationen

» Erholungszweck der Ferien

» Ferien-Abgeltungsverbot

Vorbehalt / Disclaimer

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