Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den einmal festgelegten Ferienplan nicht mehr einseitig abändern.
Der Arbeitgeber hat aber ein Ferienverschiebungsrecht aus wichtigen Gründen.
Als wichtige Gründe gelten:
ausserordentliche
unvorhergesehene
dringliche betriebliche Bedürfnisse.
Der Arbeitgeber hat für allf. Hotel- und Reise-Annullationskosten aufzukommen.
Vice versa darf auch der Arbeitnehmer einmal festgelegte Ferien nicht verschieben.
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