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Ferienanspruch

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Checkliste „Ferien-Umrechnungstabelle“

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Ferien-Umrechnungstabelle
Umrechnung des Jahres-Ferienguthabens in Tage p.a.
Formel 20 Tage : 48 Wochen x 52 Wochen = 21,67 Tage
Umrechnung des Jahres-Ferienguthabens in monatliche Ferien-Ansprüche in Tage
                               Einsatztage

Ferienwochen pro Jahr

Ferientage pro Monat
5 Tage-Arbeitswoche 4 Tage-Arbeitswoche
4 Wochen Ferien p.a. 1,67 Tage *) 1,33 Tage
5 Wochen Ferien p.a. 2,08 Tage 1,67 Tage
6 Wochen Ferien p.a. 2,50 Tage 2,00 Tage
Legende
Ferientage-Berechnung / Rundung *)

21,67 Tage : 12 Monate = 1,6666 Tage

Berechnungsergebnis ohne Rundung: 1,6666 Tage

Berechnungsergebnis gerundet: 1,67 Tage

Ferientage-Rundung Das Berechnungsresultat ist auf halbe oder ganze Ferientage auf- oder abzurunden, zumal kürzere Ferien als sog. „Halbtage“ nicht gewähr werden sollten
Arbeitnehmer, der im Laufe des Dienstalters 20 Jahre alt wird Ferienanspruch von 5 Wochen: bis und mit Monat, in dem er das 20. Altersjahr vollendet
Teilzeitarbeitende Gleicher Anspruch, gleiche Dauer

zB 50 % Pensum: 4 Wochen Ferien (nicht bloss 2 Wochen)

Unterschied: ggf. bei Berechnung des Ferienersatzlohns (50 % eines Monatslohns)

Pro rata-temporis-Ferienberechnung nach Kalenderjahr oder nach Kalendertagen
Praxis Kalenderjahr-Rechnung ·     Zulässigkeit (ohne weiteres, oft Abrede oder Konkludenz)

·     korrekte Rechnungsergebnisse

·     Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer

Praxis Kalendertage-Rechnung ·         Zulässigkeit? Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung

·         Rechnungsergebnisse: kurzzeitige Arbeitsverhältnisse und bei niedrigen Ferienansprüchen unterschiedliche Resultate

Copyright Bürgi Nägeli Rechtsanwälte (21.12.2012)

Download als PDF:

Umrechnungstabelle Ferienguthaben (PDF, 54 KB)

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