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Ferienanspruch

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Betriebsferien

Erstellungsdatum:
14.01.2013
Aktualisiert:
20.12.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Betriebsferien sind Ferien, in denen im gesamten Betrieb auf Wunsch der Unternehmensleitung nicht gearbeitet wird.

Für Betriebsferien gilt es folgende Regeln zu beachten:

  • Betriebsferien-Anordnung
    • Nur beschränkte Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Belegschaft möglich
    • Noch grösserer Vorrang der betrieblichen Interessen als bei den Individual-Ferien der einzelnen Arbeitnehmer
    • Zeitpunkt der Betriebsferien
      • Rücksichtnahme auf die Mehrheit der Wünsche der Belegschaft
      • Arbeitnehmer soll Urlaubsplanung möglich sein
  • Voranzeigefrist
    • Usanz: 3 Monate Voranzeigefrist
    • Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frühbuchern und Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern
    • Kurzfristige Ferienzuweisung ist unzulässig (AGer, AN080135 vom 27.03.2008)
  • Betriebsferien-Mitteilung

Weiterführende Informationen

» Exkurs: Zwangsferien und Kurzarbeit

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