Die Arbeitsvertragsparteien können gestützt auf OR 329b von der gesetzlichen Kürzungsordnung abweichen:
- Kürzungsrecht bei verschuldeter Arbeitsabwesenheit unter 1 Monat
- Es ist eine Abrede zulässig, wonach der Arbeitgeber die Ferien bei einer verschuldeten Abwesenheit auch unter einem Monat proportional kürzen darf
- vgl. OR 329b Abs. 1
- Abs. 1 ist dispositiver Natur
- Verlängerung der Schonfrist, ev. bei Kürzung um mehr 1/12, sofern gesetzliche Kürzungsordnung nicht unterschritten wird
- Minimum der Gesetzesvorgabe darf nicht unterschritten, aber zugunsten des Arbeitnehmers verbessert werden
- In diesem Sinne kann an den Parametern Schonfrist und Ferienkürzung „geschraubt“ werden: längere Schonfrist – Kürzung um mehr als einen Zwölftel
- vgl. OR 329b Abs. 2 und 3
- Abs. 2 und 3 sind einseitig zwingender Natur [OR 361]
- Minimum der Gesetzesvorgabe darf nicht unterschritten, aber zugunsten des Arbeitnehmers verbessert werden
Art. 329b OR
b. Kürzung
1 Ist der Arbeitnehmer durch sein Verschulden während eines Dienstjahres insgesamt um mehr als einen Monat an der Arbeitsleistung verhindert, so kann der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel kürzen.
2 Beträgt die Verhinderung insgesamt nicht mehr als einen Monat im Dienstjahr und ist sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes oder Jugendurlaub, ohne Verschulden des Arbeitnehmers verursacht, so dürfen die Ferien vom Arbeitgeber nicht gekürzt werden.
3 Die Ferien dürfen vom Arbeitgeber auch nicht gekürzt werden, wenn eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft bis zu zwei Monaten an der Arbeitsleistung verhindert ist oder weil sie die Mutterschaftsentschädigung im Sinne des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. September 19523 (EOG) bezogen hat.
4 Durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine von den Absätzen 2 und 3 abweichende Regelung getroffen werden, wenn sie für den Arbeitnehmer im Ganzen mindestens gleichwertig ist.
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