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Ferienanspruch

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Motive / History

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch, Ferienrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Begriff „Ferien“ entstammt aus dem Lateinischen von feriae (= Festtage, Feste).

Im Mittelalter und in der Neuzeit unterschied man zwischen einer Reihe von verschiedenen „Ferien“:

  • „feriae sacrae“
  • „feriae profanae“
  • weitere Feiertage, an denen das öffentliche Leben ruhte, wie Gerichte, Vertragsverhandlungen, Schulen und Universitäten usw.

Ferien wurden früher auch als „Vakanzen“ bezeichnet (lat.: vacans = leer = unbesetzt).

Weiterführende Informationen

Historisches Lexikon der Schweiz: Ferien

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