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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Reserven

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Reserven sind Gewinne der GmbH, die in der Gesellschaft zurückbehalten werden:

Begriff

  • Eine gesetzliche Definition fehlt.
  • Reserven = Rücklagen in der Bilanz, die einer spezifischen Verwendung vorbehalten sind

Funktion

  • Buchhalterische Ausschüttungssperre
  • Einordnung in der Bilanz
    • als Teil des Eigenkapitals
    • auf der Passivenseite
  • in der Regel keine physische Ausscheidung

Herkunft

  • Regelfall: von der GmbH selbst erwirtschaftetes Eigenkapital
  • Spezialfälle:
    • aus dem Agio einer sog. Überpari-Stammkapital-Erhöhung
    • aus den gesetzlichen Reserven, sofern und soweit deren Saldo den Anteil 20 % des Stammkapital übersteigt

Verwendung

  • Je nach Reserveart unterschiedlich (siehe die nachfolgenden Reservearten)
  • Verbot der „Reserven-Ausschüttung“ an die Gesellschafter, sofern und soweit das Eigenkapital (Stammkapital und Reserven) nicht mehr gedeckt wäre.
  • Auflösung der Reserven:
    • Bei einer Aktivenverminderung durch Verlust bedarf die Reservenauflösung
      • der gesetzlichen oder statutarischen Voraussetzungen
      • eines Gesellschafterversammlungs-Beschlusses
  • Unterdeckung der gesetzlichen Reserven:
    • Eine Unterschreitung der gesetzlichen Reserven löst – da die gesetzlichen Reserven Teil des Eigenkapitals sind und für die Feststellung einer Unterbilanz mitgezählt werden – aus:
      • eine Mitteilungspflicht der Geschäftsführer an die Gesellschafter bzw.
      • die Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung (vgl. OR 818 Abs. 1 iVm OR 725 Abs. 1)

Reservearten

Die Reservebildung lässt sich nach den einzelnen Reservearten wie folgt differenzieren:

» Gesetzliche Reserven

» Statuarische Reserven

» Stille Reserven

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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