Reserven sind Gewinne der GmbH, die in der Gesellschaft zurückbehalten werden:
Begriff
- Eine gesetzliche Definition fehlt.
- Reserven = Rücklagen in der Bilanz, die einer spezifischen Verwendung vorbehalten sind
Funktion
- Buchhalterische Ausschüttungssperre
- Einordnung in der Bilanz
- als Teil des Eigenkapitals
- auf der Passivenseite
- in der Regel keine physische Ausscheidung
Herkunft
- Regelfall: von der GmbH selbst erwirtschaftetes Eigenkapital
- Spezialfälle:
- aus dem Agio einer sog. Überpari-Stammkapital-Erhöhung
- aus den gesetzlichen Reserven, sofern und soweit deren Saldo den Anteil 20 % des Stammkapital übersteigt
Verwendung
- Je nach Reserveart unterschiedlich (siehe die nachfolgenden Reservearten)
- Verbot der „Reserven-Ausschüttung“ an die Gesellschafter, sofern und soweit das Eigenkapital (Stammkapital und Reserven) nicht mehr gedeckt wäre.
- Auflösung der Reserven:
- Bei einer Aktivenverminderung durch Verlust bedarf die Reservenauflösung
- der gesetzlichen oder statutarischen Voraussetzungen
- eines Gesellschafterversammlungs-Beschlusses
- Bei einer Aktivenverminderung durch Verlust bedarf die Reservenauflösung
- Unterdeckung der gesetzlichen Reserven:
- Eine Unterschreitung der gesetzlichen Reserven löst – da die gesetzlichen Reserven Teil des Eigenkapitals sind und für die Feststellung einer Unterbilanz mitgezählt werden – aus:
- eine Mitteilungspflicht der Geschäftsführer an die Gesellschafter bzw.
- die Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung (vgl. OR 818 Abs. 1 iVm OR 725 Abs. 1)
- Eine Unterschreitung der gesetzlichen Reserven löst – da die gesetzlichen Reserven Teil des Eigenkapitals sind und für die Feststellung einer Unterbilanz mitgezählt werden – aus:
Reservearten
Die Reservebildung lässt sich nach den einzelnen Reservearten wie folgt differenzieren:
Gesetzliche Grundlagen der Reserven
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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