LAWINFO

Grundsteuern Schweiz

QR Code

Wirtschaftliche Handänderungen

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wirtschaftliche Handänderungen werden der Veräusserung eines Grundstücks gleichgestellt (vgl. StHG 12 Abs. 2):

  • Definition
    • Wirtschaftliche Handänderung =   dauernde Übertragung wesentlicher Herrschaftsrechte an einem Grundstück (Share Deal), ohne dass dabei eine zivilrechtliche Eigentumsübertragung stattfindet (Asset Deal)
    • Eine Eigentümer-Änderung im Grundbuch findet nicht statt
  • Gesetzliche Grundlagen
    • Die wirtschaftliche Handänderung wird praktisch in allen Steuergesetzen, in der Regel durch eine Generalklausel, als steuerbar bezeichnet
  • StHG-Generalklausel
    • Die Generalklausel in StHG 12 Abs. 2 lit. a ist für die Kantone als eine Art Mindesterfordernis verbindlich
  • Rechtsgrund
    • Der Rechtsgrund der wirtschaftlichen Handänderung kann sowohl in einem privaten Rechtsgeschäft als auch in einer öffentlich-rechtlichen Verfügung liegen
  • Wirtschaftliche Gleichbehandlung
    • Die wirtschaftliche Handänderung entspringt dem steuerrechtlichen Anspruch, wirtschaftlich gleiche Sachverhalte mit gleichen Rechtsfolgen zu belegen
  • Verschiedene Formen von wirtschaftlichen Handänderungen
    • Wirtschaftliche Handänderungen sind in den verschiedensten Arten bzw. Formen denkbar
  • Regeln gegen Steuerumgehung
    • Das angestrebte wirtschaftliche Ziel, nämlich die Änderung der Verfügungsgewalt über ein Grundstück, würde sich auch auf einem anderen Weg erreichen lassen
    • Gesetzgeber und Rechtsprechung haben daher Regeln aufgestellt, welche die Besteuerung dieser wirtschaftlichen Handänderungen erlauben, um damit Steuerumgehungen zu vermeiden.

Die zwei wichtigsten wirtschaftlichen Handänderungen sind:

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.