Die Annahme lässt die Offerte der Bank mit den in ihr enthaltenen Bedingungen zum Vertrag werden.
Meistens wird mit der Offerte der Vertrags-Entwurf zur Prüfung, Unterzeichnung und Retournierung zugestellt. Die Gegenzeichnung und Retournierung erfüllt die Voraussetzungen einer Offerten-Annahme.
Will der Kunde die Offerte und / oder den Vertrags-Entwurf mit dem gewählten Inhalt nicht annehmen, so wird er der Bank die Korrekturvorschläge unterbreiten, was eine sog. Gegen-Offerte beinhaltet.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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