Bestandteil des Hypothekarkreditvertrages sind üblicherweise:
- Objektunterlagen
- Allgemein
- Grundbuchauszug
- Katasterplan
- Bestandesobjekt
- Grundstückkaufvertrag für Land und Baute
- Ev. Unterlagen aus nachfolgenden Instandhaltungen und Instandsetzungen bzw. Umbau, An- und Aufbau
- Objekt aus Eigenbau
- Grundstückkauvertrag für Bauland
- Baubeschrieb
- Baubewilligung
- Allgemein (unabhängig von der Erwerbshistory)
- Anlagekostenrechnung
- Mietzinsspiegel bei Kapitalanlageobjekten
- Allgemein
- Finanzierungsplan (Wiedergabe von Eigenmitteln und Fremdkapital)
- ev. vom Grundeigentümer veranlasste Immobilienschätzung
- usw.
Die Bank (Kreditgeberin) veranlasst überdies:
- ev. bzw. zunächst eine „inhouse-Bürotisch-Schätzung“
- die Immobilienschätzung eines bei der Bank akkreditierten Schätzungsexperten
Auf Basis dieser Unterlagen ermittelt die Bank den Belehnungswert der Immobilie und arbeitet die Hypothekarkreditofferte aus.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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