Der Schweizer Hypothekarmarkt kennt folgende Hypothekenmodelle bzw. Begriffe:
Variable Hypothek
- Hypothek ohne feste Laufzeit, mit Kündigungsbedingungen und einem Hypothekarzins, der von der Bank individuell den Kapitalmarktverhältnissen angepasst wird
Festhypothek
- Hypothek, bei der im Voraus eine feste Laufzeit und ein fixer Zinssatz definiert wird
Liborhypothek
- Hypothek mit fester Laufzeit und sich fix am Kapitalmarktzins orientierenden Hypothekarzins
Annuitätenhypothek
- Hypothek, bei der vom Kreditschuldner ein in der Regel gleich bleibender Betrag (Annuität), enthaltend einen Zinsteil und einen Abzahlungsteil (Amortisation) zu an den Kreditgeber geleistet wird, um besser budgetieren zu können
- Die Annuität enthält einen sukzessive sinkenden Zinsteil und einen sukzessive steigenden Amortisationsteil
- Zinssatz wird nicht festgeschrieben; daher Annuitätenanpassung bei Zinssatzänderung
- Stabilisierung der Zahlungslast des Kreditnehmers
Zinsstufenhypothek
- Hypothek mit Anfangsentlastung, wo nur ein Teil des Zinses bezahlt wird und der andere Teil zum Kapital geschlagen wird
- Degressive Entlastung des Hypothekarkreditnehmers beim Zinsendienst
- Zinsbelastungen sollen mit der zu erwartenden Einkommensentwicklung des Hypothekarkreditnehmers einher gehen
Schlüsselhypothek
- Hypothek mit einer Laufzeit von 5 Jahren, bei welcher die Hypothekarzins nur zur Hälfte erhöht oder reduziert wird
- Stabilisierungswirkung
- Produkt des ehemaligen Schweizerischen Bankvereins (SBV)
Stabilhypothek
- Hypothek, die zwar gleich bleibende Zins- und Annuitätenteile enthält, sonst aber weitgehend der Annuitätenhypothek entspricht
Globalhypothek
- Hypothek, die zwei Ziele vereinigt, nämlich gleicher Zinssatz für 1. und 2. Hypothek sowie fixer Zinssatz, dessen Differenz zum Markzinssatz als Amortisation angerechnet wird
Umkehrhypothek
- Hypothek, bei der – genügend Grundpfandbelastungsmöglichkeit vorausgesetzt – durch die Hypothekenerhöhung verflüssigte Mittel, aus denen zumindest teilweise ein Zinsdepot geäufnet wird, um daraus – für 10 oder mehr Jahre – den Zinsendienst der Hypothek(en) sicherzustellen; diese „umgekehrte Hypothek“ (auch: „Reverse Mortgage“) bewirkt eine Art „Immobilienverrentung“
Weiterführende Informationen
- Grundpfandrecht | grundpfandrecht.ch