Der Fremdwährungskredit ist ein Kredit in einer anderen Währung als der eigenen. Im Unterschied zum Schweizerfranken-Kredit besteht eine zusätzliche Variabilität, nämlich die der Wechselkursschwankung. Die Währungsentwicklung kann Chance oder Risiko sein.
Für Firmenkunden kann sich ein Fremdwährungskredit aufgrund von Exporterlösen in der betreffenden Fremdwährung und zum Kauf einer ausländischen Gewerbeimmobilie, für die dortige Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, anbieten.
Für Privatkunden kann das Währungskursrisiko Existenz gefährdende Wirkungen haben, wenn sich der Fremdwährungskurs nicht wie gewünscht entwickelt. Ein Fremdwährungskredit kann sich rechtfertigen, wenn der Kreditnehmer Expat ist und die Lohnzahlungen in der gleichen Fremdwährung erfolgen, ebenso, wenn er mit dem Fremdwährungseinkommen im gleichen Währungsraum eine dort befindliche Immobilie refinanzieren will. Gleiches gilt für einen in der Schweiz tätigen Schweizer, der seine ausländische Immobilie mit einem Schweizerfranken-Kredit finanziert. Fremdwährungskredite für reine Inlandverhältnisse (Fremdwährungskredit für einen in der Schweiz wohnhaften, ein schweizerische Immobilie fremdfinanzierenden Kreditnehmer oder Schweizerfrankenkredit für eine ausländische Immobilie eines Ausländers) sind reine Spekulation, erfordern eine gute Vermögenssubstanz und eine sorgfältige Einzelfall-Prüfung, ev. verbunden mit einer Währungsabsicherung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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