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Einleitung
- Da viele Ersteller und Erwerber von Eigentumsobjekten nur über bescheidene Eigenmittel verfügen, setzte der Bund per 01.01 1975 das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) in Kraft.
- Ergänzend wurde am 01.10.2003 das Wohneigentumsförderungsgesetz (WFG) in Kraft gesetzt.
- Aus Gründen der Bundeshaushalt-Entlastung wurde die Wohnbauförderung eingestellt. Die Ausführungen an dieser Stelle haben daher rein retroperspektiven Informations-Charakter.
Grundlagen
- Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG / SR 843)
- Wohnraumförderungsgesetz (WFG / SR 842)
Modell
- WEG
- Das WEG sah verschiedene Fördermassnahmen für Erwerb und Bau Eigentumsobjekte vor
- Bundesbürgschaft für die erleichterte Beschaffung von Fremdkapital
- Rückzahlbare Vorschüsse
- A-fonds-perdu-Beiträge für die Senkung der Wohnbelastungen unter das kostensenkende Niveau
- Das WEG-System funktionierte aber bei rückläufigen Immobilienpreisen und in der Zwangsvollstreckung nicht
- BÜRGI URS, Überbindung von Pflichten aus dem WEG in der Zwangsvollstreckung – eine Verletzung des Pfandstellenprinzips, in: BlSchK 1999, S. 161 ff.
- WFG
- Das WFG förderte den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich
Aktueller Stand
- Am 31.12.2001 ist die Wohnbauförderung nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) eingestellt worden
- Die vom Bund direkt gewährten Darlehen (WFG) sind im Rahmen des „Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt“ sistiert worden.
Bestandesgarantie
- Die vor Sistierung zugesicherten Förderungen werden noch während 25 Jahren weitergeführt, und das WEG stellt für sie die weiterhin gültige Rechtsgrundlage dar.
Weiterführende Informationen
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