Derzeit prüfen die Behörden auf einen politischen Vorstoss hin, ob der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) für den Wohneigentumserwerb verboten werden soll. Könnten Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum bei Finanzierungen nicht mehr Eigenkapital in Form von Pensionskassengeldern einbringen, müssten sie diese Eigenmittel (25 % bis 33 %) anderswo beschaffen. Könnten Hauskäufer ihre Eigenmittel nicht selber aufbringen oder die möglicherweise ausfallenden Pensionskassengelder substituieren, bliebe ihnen ein Immobilienerwerb verwehrt. Ein Verbot würde zu einem markanten Rückgang der Wohneigentums-Nachfrage führen.
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