Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) griff zur Beruhigung des Immobilien- und Hypothekarmarkts mit neuen Standesregeln in das Marktgeschehen ein.
Inskünftig sollen für neu abgeschlossene Hypotheken und Krediterhöhungen, bezüglich 2 Elementen Mindestanforderungen eingehalten werden:
Eigenmittelanteil
- Der Mindestanteil an Eigenmitteln am Belehnungswert, welcher nicht aus Guthaben der 2. Säule stammen darf, wird auf 10% festgesetzt
- Eine Differenz zwischen höherem Kaufpreis und tieferem Belehnungswert ist vollumfänglich aus Eigenmitteln (ohne Verwendung von Mitteln der 2. Säule) zu finanzieren
Amortisation
- Uebersteigt die Belehnung zwei Drittel des Belehnungswertes, ist die Hypothekarschuld innert maximal 15 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes der Liegenschaft zu amortisieren (indirekte Amortisation zulässig)
- Die Amortisation hat linear zu erfolgen und soll spätestens 12 Monate nach der Auszahlung beginnen
- Die Amortisationsdauer wird damit von 20 auf 15 Jahre verkürzt, was dazu führt, dass der Kreditnehmer während der ersten 15 Jahre höhere Annuitäts-Zahlungen zu leisten hat (= negative Belastung der Tragbarkeitsrechnung)
Die Selbstregulierung reduziert den Spielraum und die Tragbarkeit der Kreditnehmer. Der Kreis der potentiellen Immobilienkäufer wird sich verkleinern und dadurch das Preiswachstum beruhigen.
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