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Konkursverwertung

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Begriff

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzdefinition

  • Konkursverwertung = Veräusserung (auch: Versilberung) der sich in der Konkursmasse befindlichen Vermögenswerte wie Grundstücke, bewegliche Sachen, Wertpapiere, Guthaben und sonstige Ansprüche

Langdefinition

Die Konkursverwertung beinhaltet:

  • Die Veräusserung der Aktivmasse
  • gegen Entgelt
  • unter Ausschluss der Verrechnung, sofern und soweit ein Gläubiger die Verwertungssachen kauft.

Legaldefinition

  • „Die zur Masse gehörenden Vermögensgegenstände werden auf Anordnung der Konkursverwaltung öffentlich versteigert oder, falls die Gläubiger es beschliessen, freihändig verkauft“ (SchKG 256 Abs. 1).

Synonyme

  • Konkursliquidation
  • Zwangsverwertung im Konkursverfahren
  • Zwangsvollstreckungsrechtliche Verwertung
  • Notverkauf

Fremdsprachbegriffe

  • Französisch
    • liquidation de la faillite, liquidation judiciaire
  • Italienisch
    • realizzazione del fallimento, realizzazione della bancarotta
  • Englisch
    • bankruptcy recovery, bankruptcy realization, bankruptcy liquidation

Weiterführende Informationen

  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 1
  • KREN KOSTKIEWICZ JOLANTA, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, 3., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 7, 3.5 Verwertung, Rz 1468
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