Kurzdefinition
- Konkursverwertung = Veräusserung (auch: Versilberung) der sich in der Konkursmasse befindlichen Vermögenswerte wie Grundstücke, bewegliche Sachen, Wertpapiere, Guthaben und sonstige Ansprüche
Langdefinition
Die Konkursverwertung beinhaltet:
- Die Veräusserung der Aktivmasse
- gegen Entgelt
- unter Ausschluss der Verrechnung, sofern und soweit ein Gläubiger die Verwertungssachen kauft.
Legaldefinition
- „Die zur Masse gehörenden Vermögensgegenstände werden auf Anordnung der Konkursverwaltung öffentlich versteigert oder, falls die Gläubiger es beschliessen, freihändig verkauft“ (SchKG 256 Abs. 1).
Synonyme
- Konkursliquidation
- Zwangsverwertung im Konkursverfahren
- Zwangsvollstreckungsrechtliche Verwertung
- Notverkauf
Fremdsprachbegriffe
- Französisch
- liquidation de la faillite, liquidation judiciaire
- Italienisch
- realizzazione del fallimento, realizzazione della bancarotta
- Englisch
- bankruptcy recovery, bankruptcy realization, bankruptcy liquidation
Weiterführende Informationen
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 1
- KREN KOSTKIEWICZ JOLANTA, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, 3., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 7, 3.5 Verwertung, Rz 1468
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