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Konkursverwertung

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Filmrechte

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Filme als Kreativleistungen sind urheberrechtlich geschützt und können daher Teil der Konkursmasse bilden, die je nach den massgebenden Voraussetzungen verwertbar sind:

  • Definition
    • Filmrechte = Rechte, einen Stoff (zum Beispiel einen Roman) zu verfilmen und zu vermarkten.
  • Grundlagen
    • SchKG 256
    • etc.
  • Verwertungsgegenstände
    • Allgemein
      • klassische DVD
      • Streamingdienste
      • YouTube
      • Stories bei Instagram
      • Sonstige Videoinhalte
    • Produzent
      • Individueller Sachverhalt / rechtliche Subsumption
    • Nutzer
      • Individueller Sachverhalt / rechtliche Subsumption
  • Grundsätzliche Verwertungsarten
    • Versteigerung
    • Freihandverkauf
    • Vergleich
    • Prozessfinanzierung
    • Abtretung nach SchKG 260
  • Einschränkungen
    • Berechtigung am Urheberrecht
    • Zur Frage der Behandlung eines Filmes in der Zwangsvollstreckung, speziell im Konkurs vgl. Schalcher, a.a.O., 235 ff.
  • Verwertungs-Zeitpunkt
    • Anwendbarkeit der allg. Regeln

Literatur

  • BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
  • KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
  • REUTTER MARK A., Urheberrechte und Urheberrechtsverträge in der Zwangsvollstreckung, in: Streuli-Youssef (Hrsg.), Urhebervertragsrecht, Zürich 2006, 370 ff.
  • SCHALCHER H., Zur Behandlung des Filmes in der Zwangsvollstreckung speziell im Konkurs, SJZ 1947, 235 ff.
  • TROLLER ALOIS, Zwangsverwertung von Immaterialgütern, BlSchK 1969, 33
  • TROLLER ALOIS, Immaterialgüterrecht, Bd. II, 3. Aufl. 1985

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