In jedem Konkursverfahren, in welcher einer Aktivmassnahme wie Grundstücke, bewegliche Sachen, Wertpapiere, Forderungen und sonstige Ansprüche vorhanden ist, steht eine Verwertung an.
Die Verbreitung ist gross.
Literatur
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 1 ff.
- KREN KOSTKIEWICZ JOLANTA, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, 3., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 7, 3.5 Verwertung, Rz 1468 ff.