Das SchKG ist auf die Zerschlagung der Betriebsmittel und nicht auf die Betriebsweiterführung mit späterem Betriebsverkauf ausgerichtet, weshalb solche Liquidationsvorhaben bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen zu folgen haben:
- Definition
- Betriebsweiterführung mit späterem Betriebsverkauf =
- Grundlagen
- SchKG 256
- SchKG 211 / SchKG 211a
- Weitere Normen aus dem Betrieb
- Verwertungsgegenstände
- Verkauf des weitergeführten Betriebes
- Voraussetzungen für eine Betriebsweiterführung
- genügend freie Aktiven (auch Liquidität), bis zur Konkurseröffnung nicht eingestellter Betrieb
- ein Auftragsbestand
- das für sämtliche Betriebsabteilungen notwendige qualifizierte Fachpersonal
- eine verlustfreie Führung des Konkursbetriebes und
- die sichere Aussicht auf Verkauf des weitergeführten Betriebes.
- Der Erlös bei einem Betrieb, der zu Fortführungswerten verkauft werden kann, sollte mutmasslich höher sein, als bei einer Zerschlagung und Verkauf zu Liquidationswerten.
- Voraussetzungen für eine Betriebsweiterführung
- Verkauf der Auffanggesellschaft
- «Ausgründung», d.h. eine Sacheinlage in eine zu gründende «Auffanggesellschaft», deren Anteilsrechte dann von der Konkursverwaltung (mittels Freihandverkauf) verwertet werden.
- Verkauf des weitergeführten Betriebes
- Grundsätzliche Verwertungsarten
- Versteigerung (für Ausnahmefälle)
- Freihandverkauf (Verhandlung über Verkaufsdetails + Schaffung eines entsprechenden Wettbewerbs) / Notverkauf
- Vergleich
- Prozessfinanzierung
- Abtretung nach SchKG 260
- Einschränkungen
- Massgeblichkeit der individuell konkreten Verhältnisse, von Betrieb, Konkursverfahren und Erwerbermöglichkeiten etc.
- Verwertungs-Zeitpunkt
- Nach Stand des Konkursverfahrens, der Betriebsweiterführung + der Verfügbarkeit
Literatur
- BÜRGI URS, Die Auffanggesellschaft – Ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe, Private, 3/2009, 40 f.
- BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
- KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
- BAUMGARTNER ANDRES, Fortführung eines Unternehmens nach Konkurseröffnung, Diss. Freiburg 1987
- FEUZ ANDREAS, Trotz Konkurs geöffnet, in: IWIR 1998, 14 ff.
- KNUPP RALPH, Die Anordnung der Betriebsweiterführung im Konkurs, Diss. Basel, Zürich 1988
- MEIER ISAAK, Die Weiterführung des Unternehmens nach Konkurseröffnung, BlSchK 67 (2003) 1 ff.
- STÖCKLI KURT, Der Verkauf von Betriebsteilen während der Nachlassstundung, in: AwR 2010 (Heft 2) 63 ff.
- VISCHER MARKUS, Unternehmenserwerb aus dem Konkurs, in: SZW 74 (2002) 151 ff.
Judikatur
- BGer 5A.108/2016
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.