Im Rahmen des Konkursverfahrens werden alle Aktiven des Schuldners zur möglichsten Befriedigung der Ansprüche aller Gläubiger verwertet, wobei die Verteilung des Verwertungserlöses auf Basis des Kollokationsplanes bzw. Lastenverzeichnisses nach den dort vorgemerkten Vorrechten (Grundpfandrechte bzw. Faustpfandrechte) bzw. nach dem Range der zugelassenen Forderungen (1. Klasse, 2. Klasse oder 3. Klasse) erfolgt.
Literatur
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 1 ff.
- BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
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