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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Gerichtsstand

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es bestehen folgende Grundsätze:

  • Gerichtsstandsvereinbarung
    • Der Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung ist nur nach Streitausbruch zulässig (vgl. LugÜ 17 Abs. 1)
  • Wahl des Gerichtsstandes
    • Konsumentenklage
      • entweder an seinem Wohnsitz
      • oder am Sitz/Wohnsitz des Unternehmers (LugÜ 16 Abs. 1)
    • Unternehmerklage
      • Nur am Wohnsitz des Konsumenten (LugÜ 16 Abs. 2)

Vorbehalt / Disclaimer

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