Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind per se ein heikles Thema, welches – unabhängig von der Konstitution der Gegenpartei des AGB-Verwenders (Anbieters) den Gesetzgeber und die Gerichte in Trab hält.
Im Bereich des Konsumentenrechts, namentlich für die B2C-Geschäfte, wo eine natürliche Person als schwächere Partei ein Rechtsgeschäft für private Zwecke mit einem versierteren und marktstärkeren Anbieter tätigt, gelten aus dem strukturellen Ungleichgewicht folgende Schutzinstrumente:
- Abschluss- und Inhaltskontrolle
- zur Berücksichtigung des Macht- und Informationsgefälle zwischen Anbieter und Konsument
- Anwendung des Vertrauensgrundsatzes
- um das konsumrechtliche Ungleichgewicht zu berücksichtigen
Anstatt einer weiteren Content-Detailwiederholung zu den Konsumenten-AGB wird verwiesen auf:
Hinsichtlich der AGB im Allgemeinen können Sie sich informieren unter:
Weiterführende Literatur
- BRUNNER ALEXANDER, Konsumverträge, Begriff – Typologie und wirtschaftsrechtliche Bedeutung, in: JKR 2004, S. 3
- BRUNNER ALEXANDER, Was ist Konsumentenrecht?, in: JKR 1995, S. 31 – 57, v.a. S. 45 ff. und 51
- RUSCH ARNOLD / SCHIRRMACHER ANDREAS, Konsumentenorganisationen im AGB-Streit, in: ZBJV 149 (2013) 683 ff.
- WEBER-STECHTER URS M., Internationales Konsumvertragsrecht: Grundbegriffe, Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung sowie anwendbares Recht (LugÜ, IPRG, EVÜ, EGBGB), Diss. Zürich, 1997, S. 82 ff.
Judikatur
- ZR 1989, Nr. 27 = SJZ 1989, S. 249 ff.