Beim prozessualen Konsumentenschutz-Instrumentarium für den Zugang zum Recht (access to justice) sind folgende Hilfsmittel denkbar:
Aussergerichtliche Streitbeilegung
- Rasche und kostengünstige Wiederherstellung des sozialen Friedens zwischen Anbieter und Konsument
Spezielle Zuständigkeiten
- Prorogationsbeschränkungen zugunsten der Konsumenten
- Zusätzliche Gerichtsstände für die Prozessführung an einem für die Konsumenten günstigen Forum (vgl. ZPO 31 + 35 Abs. 1 lit. a + Abs. 2)
Spezielle Klagebefugnisse
- Klageermächtigungen, die eine objektive und überindividuelle Rechtsdurchsetzung ermöglichen
Verfahrensmaximen
- Berücksichtigung der Ungleichlagen von „one shooter“ (Konsument) und „repeat player“ (Anbieter)
Kostenerleichterungen
- Kostenfreiheit oder ermässigte Gerichtsgebühren und Prozessentschädigungen zur Kostenminderung als Rechtsschutzbarriere
Literatur
- KOLLER-TUMLER MARLIS, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 1. Teil, F. Exkurs: Prozessualer Konsumentenschutz – neu schweizerische ZPO, S. 90
- KOCH HARALD, Verbraucherprozessrecht: verfahrensrechtliche Gewährleistung des Verbraucherschutzes, Heidelberg 1990