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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Schutzfokus

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als schutzbedürftiger Konsument gilt nur die natürliche Person, die zu einem privaten Zweck handelt.

Der Schutzfokus und die Anwendung des Konsumentenschutzes betreffen also den Endkunden bzw. den sog. Endverbraucher:

  • B2C (Business-to-Consumer)

Kein Ausgleich des Machtgefälles erfordern folgende Transaktionsvarianten:

  • B2B (Business-to-Business)
  • C2B (Consumer-to-Business)
  • C2C (Consumer-to-Consumer)

Vom konkreten Marktauftritt und vom Einzelfall abhängig ist die Anwendung des Konsumentenschutzrechtes auf:

  • A2C (Administration-to-Consumer), auch G2C (Governance-to-Consumer)

Weiterführende Informationen

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