Der Gesetzgeber erliess Normen zum Wohle des schwächeren Konsumenten:
- Stärkung der Position des Konsumenten im Wirtschaftsprozess
Die Konsumentenschutz-Diskussion ist ein Wirtschaftspolitikum, verbunden mit der gesellschaftspolitischen Grundsatzfrage nach der Berechtigung des herrschenden Marktparadigmas und der politischen Funktion des Wettbewerbs. Im Rahmen der Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung werden regelmässig folgende Aspekte aufgebracht:
- Sicherstellung des Wettbewerbs ist der beste Konsumentenschutz
- Ein funktionierender Wettbewerb ist das beste Lenkungssystem
- Konzept der workable competition (funktionsfähiger Wettbewerb) wird getragen durch
- Angemessene Zahl von Markteilnehmern
- Unabhängigkeit der Wettbewerber (sprich Konkurrenten)
- Freier Marktzugang (Handels- und Gewerbefreiheit)
- Möglichkeit zur Produkte- und Preidifferenzierung
- Pareto-Optimalität
- Freiheit und Selbstverantwortung des Konsumenten
- Staatlicher Schutz lässt den Selbstschutz und das Risikobewusstsein des Konsumenten verkümmern
- Gefahr des überschiessenden Rechtsschutzes bzw. übertriebener Benachteiligung der Anbieter
- zB Widerrufsrecht als Spekulationsmittel des Konsumenten in preissensitiven Produkten
- Einschränkung der Vertragsfreiheit
- Einschränkungsbereich
- Abschlussfreiheit
- Inhaltsfreiheit
- Sanktionen
Es ist eine Art „Sonderprivatrecht für Ungleichgewichtslagen“ geschaffen worden. In den vergangenen Jahren wurden für Konsumgeschäfte Sondernormen des materiellen Rechts und des Prozessrechts eingeführt, mittels derer die Selbstbestimmung der Konsumenten gegenüber den Anbietern wieder hergestellt werden sollte.
Weiterführende Informationen
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- Risikomanagement | praeventionsberatung.ch