Gesetzliche Grundlage
- ZGB 647d
Massnahmen-Ziel
- Optimierung der Wirtschaftlichkeit
- Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit
- Wertsteigerung (Erhöhung Gebrauchs-, Ertrags- und damit Verkehrswert des Miteigentumsobjekts)
Gegenstand
- Grundsatz
- Nützliche bauliche Massnahmen
- Anwendungsfälle
- Montage einer Zentralheizung
- Aufstockung
- Innenausbau eines Restaurants
- Ersatzneubau ohne Zweckänderung (Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes ohne Zweckänderung, so die Lehre)
- Vgl. MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK N 16 ff. ZGB 647d
Beschlussfassung
- Grundsatz (Qualifizierte Mehrheitsbeschlussfassung)
- Mehrheit nach Köpfen und Anteilen [vgl. ZGB 647d Abs. 1]
- Ausnahmen
- Erschwerung der Beschlussfassungsquoren durch Rechtsgeschäft ist zulässig [vgl. LIVER PETER, SPR V/1, S. 104; MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK, N 19 zu ZGB 647b, der in Bezug auf die Einführung einer Einstimmigkeit Bedenken hatte]
- Erleichterung der Beschlussfassungsquoren erscheint ebenso als möglich [vgl. LIVER PETER, SPR V/1, S. 104]
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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