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Miteigentum

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Nützliche bauliche Massnahmen

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • ZGB 647d

Massnahmen-Ziel

  • Optimierung der Wirtschaftlichkeit
  • Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit
  • Wertsteigerung (Erhöhung Gebrauchs-, Ertrags- und damit Verkehrswert des Miteigentumsobjekts)

Gegenstand

  • Grundsatz
    • Nützliche bauliche Massnahmen
  • Anwendungsfälle
    • Montage einer Zentralheizung
    • Aufstockung
    • Innenausbau eines Restaurants
    • Ersatzneubau ohne Zweckänderung (Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes ohne Zweckänderung, so die Lehre)
    • Vgl. MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK N 16 ff. ZGB 647d

Beschlussfassung

  • Grundsatz (Qualifizierte Mehrheitsbeschlussfassung)
    • Mehrheit nach Köpfen und Anteilen [vgl. ZGB 647d Abs. 1]
  • Ausnahmen
    • Erschwerung der Beschlussfassungsquoren durch Rechtsgeschäft ist zulässig [vgl. LIVER PETER, SPR V/1, S. 104; MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK, N 19 zu ZGB 647b, der in Bezug auf die Einführung einer Einstimmigkeit Bedenken hatte]
    • Erleichterung der Beschlussfassungsquoren erscheint ebenso als möglich [vgl. LIVER PETER, SPR V/1, S. 104]

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