Die gesetzliche Verwaltungsordnung beinhaltet folgende Verwaltungspunkte:
- Gesetzliche Grundlage
- ZGB 647
- ZGB 647a – e
- ZGB 648 Abs. 2 und 3
- ZGB 649a
- Ziele der gesetzlichen Verwaltungsregeln
- Kategorisierung der Verwaltungshandlungen
- Festlegung der Kostentragung und Tragung der gemeinschaftlichen Lasten
- Möglichkeit zur Schaffung einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung durch die Miteigentümer, mit für die Rechtsnachfolger bindender Wirkung
- Verwaltungshandlungen
- Kostentragung und Tragung der gemeinschaftlichen Lasten
- Nutzungs- und Verwaltungsordnung
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