Den Notar treffen je nach Geschäftsvorfall Mitteilungspflichten in unterschiedlichem Interesse:
Grundbuchanmeldungen
- Eintragungen
- Anmerkungen
- Vormerkungen
- Löschungen
Anmeldung bei mehreren Registerführern
- Zivilstandsamt
- Handelsregisteramt
- Eigentumsvorbehaltsregister
- Schiffsregister
- Luftfahrtsregister
Mitteilungen an Behörden
- Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Testamentseröffnungs-Richter
- Statistische Ämter
- Steuerbehörden
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Grundsteuern
- Publikation Grundstückkaufpreise o.ä.
Mitteilungen an Private
- Gesetzliche Vertreter Minderjähriger
- Vorkaufsberechtigte bei Eintritt des Vorkaufsfalls (Kenntnisgabe des Kaufabschlusses)
- allgemein
- in Fällen des bäuerlichen Bodenrechts
Weiterführende Informationen
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