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Notariatsrecht

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Mitteilungspflicht

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Den Notar treffen je nach Geschäftsvorfall Mitteilungspflichten in unterschiedlichem Interesse:

Grundbuchanmeldungen

  • Eintragungen
  • Anmerkungen
  • Vormerkungen
  • Löschungen

Anmeldung bei mehreren Registerführern

  • Zivilstandsamt
  • Handelsregisteramt
  • Eigentumsvorbehaltsregister
  • Schiffsregister
  • Luftfahrtsregister

Mitteilungen an Behörden

  • Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
  • Testamentseröffnungs-Richter
  • Statistische Ämter
  • Steuerbehörden
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern
    • Grundsteuern
  • Publikation Grundstückkaufpreise o.ä.

Mitteilungen an Private

  • Gesetzliche Vertreter Minderjähriger
  • Vorkaufsberechtigte bei Eintritt des Vorkaufsfalls (Kenntnisgabe des Kaufabschlusses)
    • allgemein
    • in Fällen des bäuerlichen Bodenrechts

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

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