Der Privatrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus
- Kauf
- Miete/Pacht
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
- Übriges Vertragsrecht
- Nachbarstreitigkeiten
- Eigentumsrechtsstreitigkeiten
- Ausservertragliche und vertragliche Schadenersatzansprüche, unter Ausschluss des passiven Rechtsschutzes bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung
- Krankenkassen
- Vorsorgeeinrichtungen
Ausgeschlossen von der Deckung sind bei vielen Anbietern Streitigkeiten aus Familien- und Erbrecht sowie Nachbarrecht.
Kostendeckung i.d.R. (vgl. aber AVB) für:
- Kosten von Zivil- und Verwaltungsgerichten
- Gerichtskosten / Gutachterkosten
- Prozessentschädigung (Parteientschädigung), sofern und soweit sie dem Versicherten auferlegt werden
- Anwaltskosten des eigenen Anwalts