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SchKG-Beschwerde

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Kollokationsklage

Rechtsgebiet:
SchKG-Beschwerde
Stichworte:
betreibungsrechtliche Beschwerde, SchKG-Beschwerde
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Kollokationsklage betrifft den materiellen Aspekt der Zu- oder Nichtzulassung bzw. die Zuweisung in eine nicht gewollte Konkursklasse.

Als sog. Eigenkollokationsklage erhebt ein Kläger dann, wenn er der Meinung ist, seine Forderung sei zu Unrecht ganz oder teilweise abgewiesen bzw. in der unrichtigen Konkursklasse kolloziert worden.

Die sog. Drittkollokationsklage richtet sich gegen die Zulassung eines anderen Konkursgläubigers oder Zulassung im falschen Rang. Die Kollokationsklage ist beim zuständigen Richter am Konkursort innert 20 Tagen nach Auflage des Kollokationsplans einzureichen.

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