Die Beurteilung der Beschwerde ist Sache der zuständigen Aufsichtsbehörde (AB).
Dabei wird unterschieden in:
1. Sachliche Zuständigkeit
- Massgebend ist der Beschwerdegrund:
- Gesetzesverletzung
- Unangemessenheit
- Rechtsverweigerung
- Rechtsverzögerung
- Erstinstanzlich immer die kant. AB (SchKG 17 Abs. 1)
2. Örtliche Zuständigkeit
- Je nach Zugehörigkeit der angefochtenen Massnahme bzw. der verschleppten Obliegenheit zum örtlichen Zuständigkeitskreis der AB.
3. Funktionale Zuständigkeit
- Die zu wählende Aufsichtsbehörde
- erstinstanzlich
- zweitinstanzlich innerhalb des Kantons, sofern ein innerkantonaler Instanzenzug vorgesehen ist (SchKG 18 Abs. 1)
- Weiterzug des Entscheids einer oberen oder einzigen kantonalen AB ans Bundesgericht (SchKG 19 Abs. 1).
Beschwerdeeinreichung bei der unzuständigen Behörde
- Die Falschzustellung soll dem Beschwerdeführer nicht schaden, ist doch die unzuständige Behörde von Amtes wegen verpflichtet, die Sendung an die zuständige AB weiterzuleiten (vgl. hiezu SchKG 32 Abs. 2)
- Keine Weiterleitung von Eingaben, die absichtlich bei einer unzuständigen Behörde eingereicht werden
- ZR 116 (2017) Nr. 68, S. 225 f. (Sprungbeschwerde an die Oberaufsichtsbehörde)
Kausistik
Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden
Die Aufsichtsbehörden sind zur Entscheidung in folgenden gerügten Zwangsvollstreckungshandlungen zuständig:
- Vertretung
- die gesetzmässige Vertretung des Gläubigers und des Schuldners im Betreibungsverfahren
- (vgl. BGE 130 III 231, Erw. 2.1; BGE 84 III 72, Erw. 1; BGE 84 III 141, Erw. 6; BGE 79 III 104; BGer 5A_395/2019, Erw. 3.2; BGer 5A_643/2017, Erw. 3.1.1).
- die gesetzmässige Vertretung des Gläubigers und des Schuldners im Betreibungsverfahren
- Betreibungsart
- die richtige Wahl der Betreibungsart
- (vgl. BGE 40 III 75 ff.; BGE 31 I 714).
- die richtige Wahl der Betreibungsart
- Betreibungsort
- den Betreibungsort bei Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft (AG)
- (vgl. BGE 123 III 137).
- den Betreibungsort bei Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft (AG)
- Betreibungsurkunden-Zustellungen
- die Zustellung von Betreibungsurkunden ins Ausland
- (vgl. BGE 136 III 575; BGE 131 III 448; BGE 122 III 395; BGer 5A_164/2018, Erw. 2).
- die Zustellung von Betreibungsurkunden ins Ausland
- Schuldnerunterhalt
- die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages an den Schuldner gemäss SchKG 229 Abs. 2
- (vgl. BGE 23 I 436, Erw. 1).
- die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages an den Schuldner gemäss SchKG 229 Abs. 2
- Kompetenzstücke
- den Streit über die Kompetenzqualität
- (vgl. BGE 49 III 190, Erw. 1).
- den Streit über die Kompetenzqualität
- Rückerstattung ungerechtfertigt eingezogener Beträge
- die Verpflichtung des Betreibungsamtes, einem Betreibungsschuldner nach Vollstreckungsrecht einen zu Unrecht eingezogenen Lohnbetrag auszuzahlen, und zwar auch dann, wenn das einkassierte Geld bereits anders verwendet wurde
- (vgl. BGE 85 III 31, Erw. 1; BGE 76 III 81, Erw. 3).
- die Verpflichtung des Betreibungsamtes, einem Betreibungsschuldner nach Vollstreckungsrecht einen zu Unrecht eingezogenen Lohnbetrag auszuzahlen, und zwar auch dann, wenn das einkassierte Geld bereits anders verwendet wurde
- Massazugehörigkeit
- die Beurteilung, ob ein Vermögensrecht Bestandteil der Konkursmasse sein kann
- (vgl. BGE 114 III 21, Erw. 5b; BGE 43 III 280 ff.).
- die Beurteilung, ob ein Vermögensrecht Bestandteil der Konkursmasse sein kann
- Fristansetzung
- die Fristansetzung zur Anhebung
- der Aussonderungsklage
- (vgl. BGE 122 III 436);
- der Widerspruchsklage
- (vgl. BGer 5A_342/2020).
- der Aussonderungsklage
- die Fristansetzung zur Anhebung
- Kollokationsplanauflage
- Verfahrensfehler bei der Erstellung und Publikation des Kollokationsplanes
- (vgl. BGE 138 III 437, Erw. 4.1; BGer 5A_272/2016, Erw. 2.2).
- Verfahrensfehler bei der Erstellung und Publikation des Kollokationsplanes
- Unrichtiges Lastenverzeichnis
- Verfahrensfehler bei der Erstellung des Lastenverzeichnisses (Nichtübereinstimmung mit Grundbuchauszug)
- (vgl. BGE 141 III 141, Erw. 4.2; BGE 140 III 234; BGE 120 III 20, Erw. 1).
- Verfahrensfehler bei der Erstellung des Lastenverzeichnisses (Nichtübereinstimmung mit Grundbuchauszug)
- Verwertungsaufschub
- die Verweigerung des Aufschubs einer Grundstücksverwertung (vgl. BGE 121 III 197, Erw. 2).
- Gant-Fortsetzung
- die Betreibungsamts-Weigerung in einer Betreibung auf Pfandverwertung die für geschlossen erklärte Steigerungsverhandlung, zu welcher niemand erschienen war, bei Pfandgläubiger-Eintreffen wieder zu eröffnen
- (vgl. BGE 122 III 432).
- die Betreibungsamts-Weigerung in einer Betreibung auf Pfandverwertung die für geschlossen erklärte Steigerungsverhandlung, zu welcher niemand erschienen war, bei Pfandgläubiger-Eintreffen wieder zu eröffnen
- Verspätete Forderungseingaben
- die Beurteilung, ob die verspätete Forderungseingabe in einem Konkursverfahren noch zugelassen werden kann
- (vgl. BGE 108 III 80, Erw. 4).
- die Beurteilung, ob die verspätete Forderungseingabe in einem Konkursverfahren noch zugelassen werden kann
- Strittige Verteilungsliste
- die Streitbeurteilung hinsichtlich der Verteilung der eingezogenen Mietzinse einer gepfändeten grundpfandbelasteten Liegenschaft unter den betreibenden Pfandgläubigern und den Pfändungsgläubigern
- (vgl. BGE 42 III 111, Erw. 2).
- die Streitbeurteilung hinsichtlich der Verteilung der eingezogenen Mietzinse einer gepfändeten grundpfandbelasteten Liegenschaft unter den betreibenden Pfandgläubigern und den Pfändungsgläubigern
Quelle: v.a. aus Cometta Flavio / möckli urs, BSK SchKG, Basel 2021, N 14 zu Art. 17 SchKG