Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem Konsensweg zu verfolgen. Die Beschwerde sollte als ultima ratio eingesetzt werden: Es besteht bei der Beschwerdeführung das Risiko, dass das Vollstreckungsorgan den Rechtsbehelf persönlich nimmt und die künftigen Verfahrensschritte im Ermessensbereich contra Beschwerdeführer umsetzt.
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