Die Beschwerdeeingabe enthält in der Regel:
- Antrag
- Welche Aenderungen des angefochtenen Entscheids beantragt werden.
- Antrag auf aufschiebende Wirkung der beanstandeten Massnahme
- Begründung
- Darlegung, welche Rechtssätze durch die angefochtene Verfügung verletzt werden
- Darlegung, aus welchem Grunde die Rechtssätze verletzt sind.
- Begründung der aufschiebenden Wirkung (nicht wieder gutzumachende Nachteile)
Nachträgliche Eingaben
- Nachträgliche Ergänzungen und/oder Änderungen bleiben unbeachtlich, vgl. BGE 126 III 30.
Keine neuen Anträge
- Neue Anträge nach Ablauf der Beschwerdefrist sind grundsätzlich unzulässig, vgl. BGE 142 III 234 = Pra 1/2017, Nr. 6, S. 47 ff.
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