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Schlichtungsverfahren

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Schlichtungsverfahren
Stichworte:
Schlichtungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zivilverfahren

Im Zivilverfahren oder Zivilprozess werden nur zivilrechtliche Ansprüche beurteilt, die sich aus dem Privatrecht ergeben (im Wesentlichen ZGB und OR). Das Zivilprozessrecht dient der Durchsetzung dieser Ansprüche. Das Schlichtungsverfahren ist Teil des Zivilprozesses.

Schlichtung

Ausserprozessuale Konfliktlösungsmöglichkeit zur Prozessvermeidung.

Mediation

Die Mediation ist ein wenig formelles Verfahren der aussergerichtlichen Streitbeilegung. » Mediation

Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist ebenfalls eine Möglichkeit der Streitbeilegung ausserhalb des vom Staat zur Verfügung gestellten Gerichtssystems.

Verwaltungsverfahren

Im Verwaltungsverfahren werden nur Angelegenheiten des Verwaltungsrechts beurteilt. Ein wesentlicher Teil betrifft die Verhältnisse Staat – Bürger (z.B. Steuerrecht, Baurecht etc.).

Strafverfahren

Im Strafverfahren werden Verstösse gegen Strafbestimmungen geahndet. Strafbestimmungen finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in zahlreichen anderen Erlassen (Steuerstrafrecht, AHV-Gesetz etc.).

Konfliktmanagement

Handling von Konflikten zur Eskalationsvermeidung bzw. zur Konfliktlösung.

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