Haben zwei oder mehrere Personen zweckfokussiert, ohne sich um das Rechtskleid zu kümmern (auch Lean Startup), ihre Zusammenarbeit aufgenommen und dabei nichts verabredet, liegt die einfachste Form einer Personenverbindung vor:
Einfache Gesellschaft
- Ausgangslage
- Haben sich die beteiligten Entwickler zu einer Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Zweck und mit gemeinsamen Kräften und Mitteln gefunden, liegt eine einfache Gesellschaft vor
- Es liegt die sog. „Subsidiärform“ der einfachen Gesellschaft vor
- Einfache Gesellschaft als Subsidiärform
- Weitere Detailinformationen
- Später
- Führung des Unternehmens in kaufmännischer Art
- Noch später
- Umwandlung von der Personengesellschaft in eine juristische Person (meist AG)
- Bekanntes, ähnliches Anwendungsbeispiel (Garagengründung)
- Microsoft
Kollektivgesellschaft (KLG)
- Ausgangslage
- Wird die Personenverbindung der Entwickler nach kaufmännischer Art geführt, ist sie als Kollektivgesellschaft ins Handelsregister einzutragen
- Weitere Detailinformationen
- Später
- Umwandlung von der Personengesellschaft in eine juristische Person (meist AG)
Weiterführende Informationen
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