Haben zwei oder mehrere Personen zweckfokussiert, ohne sich um das Rechtskleid zu kümmern (auch Lean Startup), ihre Zusammenarbeit aufgenommen und dabei nichts verabredet, liegt die einfachste Form einer Personenverbindung vor:
Einfache Gesellschaft
- Ausgangslage
- Haben sich die beteiligten Entwickler zu einer Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Zweck und mit gemeinsamen Kräften und Mitteln gefunden, liegt eine einfache Gesellschaft vor
- Es liegt die sog. „Subsidiärform“ der einfachen Gesellschaft vor
- Einfache Gesellschaft als Subsidiärform
- Weitere Detailinformationen
- Später
- Führung des Unternehmens in kaufmännischer Art
- Noch später
- Umwandlung von der Personengesellschaft in eine juristische Person (meist AG)
- Bekanntes, ähnliches Anwendungsbeispiel (Garagengründung)
- Microsoft
Kollektivgesellschaft (KLG)
- Ausgangslage
- Wird die Personenverbindung der Entwickler nach kaufmännischer Art geführt, ist sie als Kollektivgesellschaft ins Handelsregister einzutragen
- Weitere Detailinformationen
- Später
- Umwandlung von der Personengesellschaft in eine juristische Person (meist AG)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.