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Startup Unternehmen

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Konkludente Gründung

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Haben zwei oder mehrere Personen zweckfokussiert, ohne sich um das Rechtskleid zu kümmern (auch Lean Startup), ihre Zusammenarbeit aufgenommen und dabei nichts verabredet, liegt die einfachste Form einer Personenverbindung vor:

Einfache Gesellschaft

  • Ausgangslage
    • Haben sich die beteiligten Entwickler zu einer Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Zweck und mit gemeinsamen Kräften und Mitteln gefunden, liegt eine einfache Gesellschaft vor
    • Es liegt die sog. „Subsidiärform“ der einfachen Gesellschaft vor
    • Einfache Gesellschaft als Subsidiärform
  • Weitere Detailinformationen
  • Später
  • Noch später
  • Bekanntes, ähnliches Anwendungsbeispiel (Garagengründung)
    • Microsoft

Kollektivgesellschaft (KLG)

  • Ausgangslage
    • Wird die Personenverbindung der Entwickler nach kaufmännischer Art geführt, ist sie als Kollektivgesellschaft ins Handelsregister einzutragen
  • Weitere Detailinformationen
  • Später

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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