Bücher-Eigenführung oder Outsourcing?
Das Unternehmen ist prinzipiell zur Buchführung verpflichtet. Es kann entscheiden, ob es die Bücher selber führen oder die Buchführung an einen externen Spezialisten auslagern will.
Dieser Entscheid hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Personalverfügbarkeit?
- Gibt es im Betrieb einen Mitarbeiter mit den erforderlichen Buchführungskenntnissen und einem Informationsnetzwerk sowie Weiterbildungsbereitschaft?
- Buchführungsbereitschaft?
- Verfügt diese Person über die erforderliche Zeit, Energie und Lust, sich mit der Betriebsbuchhaltung zu befassen?
- Buchhaltungskenntnisse beim Vorgesetzten?
- Die Finanzen sind Chefsache
- Die Auswahl, Instruktion und Überwachung eines betriebseigenen Buchhalters erfordert gewisse Buchführungskenntnisse beim Vorgesetzten, zur Vermeidung eines buchhalterischen „Blindflugs“
- Fehlen dem Vorgesetzten minimale Buchführungskenntnisse, ist die Auslagerung meistens zielführender
- Kostenpunkt?
- Mutmassliches Buchführungshonorar vs. Buchhalterlohn und Lohnebenkosten?
- Anderweitige Verwendung der Personalressourcen?
- Ist die personelle Konzentration auf das Kerngeschäft sinnvoller?
Mischform?
Möglich und relativ kostengünstig können Mischformen sein:
- Zeitaufwändige, aber weniger anspruchsvolle Kontierung im eigenen Betrieb
- Verbuchung der
- Spesenbelege
- Debitorenrechnungen
- Kreditorenrechnungen
- Verbuchung der
- Delegation von anspruchsvollen Aufgaben an ein externes Treuhandbüro
- Quartals- oder Jahresabschlüsse
- Mehrwert-)Steuerabrechnung
- Lohnbuchhaltung
- etc
Volles Outsourcing an Treuhänder?
Das Outsourcing erfordert die Auswahl eines geeigneten Buchführungsunternehmens.
Die Wahl des Treuhänders ist eine wichtige Entscheidung:
- Mitgliedschaft des Treuhänders in einem Berufsverband als ev. Qualitätskriterium?
- Bildung eines Vertrauensverhältnisses
- Qualität
- Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit
- kompetente Auskünfte auf Spontanfragen
- Einblick in geschäftliche und persönliche Verhältnisse
- Ziel einer langjährigen Geschäftsbeziehung
- durch klare Aufgabenteilung und
- durch Bestimmung der beidseitigen Ansprechpersonen
Oft findet bei der Umsetzung die sogenannte „Schuhschachtel-Methode“ Anwendung: Die Assistentin der Geschäftsleitung sammelt die Buchhaltungsbelege und übergibt sie in vereinbarten Abständen dem Treuhänder zur Verbuchung. Die „Schuhschachtel-Methode“ führt dann zu einem Scheitern des Jungunternehmens, wenn dadurch die finanzielle Kontrolle fehlt.
Quintessenz
Man sollte die Buchhaltung nur selbst führen, wenn eigene Kenntnisse, Zeit und kompetentes Personal vorhanden sind. Oft ist ein Treuhänder die bessere Wahl.
Weiterführende Informationen
- Rechnungslegung | aktiengesellschaft.ch
- Rechnungslegung | gesellschaft-mit-beschraenkter-haftung.ch