Die Konzentration auf die Seed- und Aufbau-Aufgaben des meist noch jungen und in Steuersachen unerfahrenen Gründers machen es meistens unumgänglich, Fachrat in der Person eines Steuerberaters bzw. Steuerexperten beizuziehen.
Die Steuerberater-Auswahl für komplexere Steuersachverhalte ist limitiert, v.a. wenn internationale Steuersachverhalte zu beurteilen sind, für die ein ausländisches Steuerkorrespondenten-Netzwerk erforderlich ist:
- Big Four’s
- PwC
- KPMG
- EY
- Deloitte
- Mittelgrosse Steuerkanzleien
- ADB Altorfer Duss & Beilstein
- Balmer Etienne AG
- BDO AG
- CAMINADA Treuhand AG Zürich
- ECOVIS ws&p ag
- FERAX Treuhand AG
- Intercontrol AG
- TaxPartner AG
- Steueranwaltskanzleien
- Anwaltssuche | sav-fsa.ch
Selbstverständlich erhebt die Namensliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgt ohne jede Gewähr. Es ist Sache des einzelnen Gründers bzw. Jungunternehmers, sich mit der Auswahl des Steuerberaters bzw. Steuervertreters näher zu befassen; siehe auch die Tipps in der Box.
Der Entscheid „Auslagerung: Ja oder Nein“ und die Auswahl des „richtigen Steuerberaters“ hängen von diversen Kriterien ab, die im Einzelnen dargelegt sind unter:
Eine Checkliste mit den Auswahlkriterien für Berater und Dienstleister finden Sie unter:
Weiterführende Informationen
- Steuerberater
- Tipps
- Unternehmensprofil anfordern
- Kostenofferte einholen
- Referenzen verlangen
- Kennenlernen des Steuerberaters, ev. Beauty Contest
- Beraterauswahl