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Stiftungsrecht

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Widerrufbarkeit

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist die Stiftung einmal errichtet, so kann sie durch den Errichter nicht mehr widerrufen werden. Das der Stiftung gewidmete Vermögen bleibt der Einflussnahme des Errichters entzogen.

Wird die Errichtung der Stiftung in einer letztwilligen Verfügung vorgesehen, so bleibt sie solange widerrufbar wie die Verfügung. Dies ist bis zum Zeitpunkt des Todes immer möglich. Erben des Stifters können die Stiftung nicht widerrufen; sie können allenfalls die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung anfechten und auf diesem Weg Einfluss auf die Stiftungserrichtung zu nehmen versuchen.

Weiterführende Informationen

» Testament-Widerruf

» Testamentmängel und Klagen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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