Begriff
Der Anteil des einzelnen Stockwerkeigentümers wird durch die Wertquote ausgedrückt. Für die Berechnung der Wertquote gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Die Wertquote soll dem Verhältnis der Werte der einzelnen Stockwerkeigentumsanteile zur ganzen Gebäulichkeit Rechnung tragen.
Als Grundlage für die Berechnung dienen vorab die Grundfläche im Sonderrecht, allenfalls eingeräumte ausschliessliche Benützungsrechte, die Lage der Räume etc. Ein besonderer Innenausbau bleibt für die Berechnung der Wertquote unbeachtlich; hingegen schlägt sich dies allenfalls auf den Verkehrswert (Kaufpreis) nieder.
Die Quote wird in der Regel in Bruchteilen (Hundertstel, Tausendstel) angegeben. Bei sehr grossen Überbauungen dürfte es ausnahmsweise auch zulässig sein, die Quote in Zehntausendstel-Bruchteilen anzugeben.
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