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Vormerkungen

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Rechtsnatur allgemein

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vormerkungen schaffen keine dinglichen Rechte; sie sichern aber die ihnen zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse gegenüber später begründeten Rechten.

Die Charakteristika sind:

Information

  • Einschreibung der Vormerkung im Grundbuch

Verstärkungswirkung

  • Realobligation (Quasi-dingliche Wirkung)
  • Verstärkung eines persönlichen Rechts mit einem dinglichen Nebenrecht
    • gegenüber jedem Dritterwerber des Grundstücks
    • gegenüber später eingetragenen beschränkten dinglichen Rechten
    • gegenüber später vorgemerkten persönlichen Rechten, Verfügungsbeschränkungen und vorläufigen Eintragungen

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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