In einem Bundesgesetz vorgesehen sind folgende vorläufige Eintragungen in Betracht kommen:
Liste vormerkbarer vorläufiger Eintragungen | ||
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Vorläufige Eintragung | Gesetzesartikel | Links |
Sicherung behaupteter dinglicher Rechte | ZGB 961 Abs. 1 Ziffer 1 | Sicherung behaupteter dinglicher Rechte |
vom Gesetz zugelassene Ergänzung der Ausweise | ZGB 961 Abs. 1 Ziffer 2 | Ergänzung der Ausweise |
Bauhandwerkerpfandrecht | Bauhandwerkerpfandrecht | |
Stockwerkeigentümerbeitragsforderung | ZGB 712i | Stockwerkeigentümerbeitragsforderung |
Baurechtszins | ZGB 779i f. | Baurechtszins |
Pfandrecht zur Sicherung Heimfallentschädigung | ZGB 779d | Pfandrecht zur Sicherung Heimfallentschädigung |
Sicherung Miterben-Gewinnanspruch | BGBB 28, 35 und 34 Abs. 2 | Sicherung Miterben-Gewinnanspruch |
Rangsicherung unmittelbarer gesetzlicher Pfandrechte | Kantonales öffentliches Recht | Rangsicherung unmittelbarer gesetzlicher Pfandrechte |
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