Definition
- Unternehmer = Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet
Personenmehrheit als Unternehmer
- sog. Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
- Arbeitsgemeinschaft
Subunternehmer als Unternehmer
- vom (Haupt-)Unternehmer mit der Werkerstellung betrauter weiterer Unternehmer, der das Werk
- aus Sicht des Bestellers
- im Namen Erstunternehmers und auf eigene Rechnung erstellt
- aus Sicht des Erstunternehmers
- in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erstellt
- aus Sicht des Bestellers
- Subunternehmer | subunternehmer.ch
Natürliche Person (Einzelfirma)
Personengemeinschaften
- Einfache Gesellschaft (eG)
- Kollektivgesellschaft (KLG)
- Kommanditgesellschaft (KMG)
Juristische Personen
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung | gesellschaft-mit-beschraenker-haftung.ch
- Genossenschaft
- Genossenschaftsrecht | genosschenschaftsrecht.ch
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.