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Zession

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Konkursverwalter-Entscheide

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Effizienz- bzw. Kosten-/Nutzen-Gründen wird er verschiedenste Realisationsmethoden für die Geltendmachung der Kreditschuld und die Sicherheit bildenden Debitoren des Kreditschuldners in Betracht ziehen:

Kreditforderung

  • Verhandlung mit dem Kreditschuldner über Ablösung der Kreditschuld durch eine Drittbank, unter Regelung des Schicksals der Sicherungsstruktur
  • Forderungsverkauf an einen Dritten, mit oder ohne „Mitverkauf“ der Sicherheiten
  • Prozessuale Anspruchsdurchsetzung, sofern und soweit der Kredit fällig und unbezahlt ist (Default-Fall), mit oder ohne Realisierung der Sicherheiten
  • Vollstreckung gegen den Kreditschuldner, sofern und soweit der Kredit fällig und unbezahlt ist, resp. vorab Realisierung gestellter Sicherheiten

Debitorenforderungen (Globalzession = Sicherheit)

  • Eigeninkasso der Debitorenforderungen im Rahmen der „treuhänderischen“ Realisierung, jedoch nur im Default-Fall des Kreditnehmers
  • Vergleichsverhandlungen / Vergleichsvereinbarungen mit abgetretenen Debitoren, jedoch unter Haftungsrisiken gegenüber Kreditnehmer (Unter-Pari-Liquidation von zedierten Debitoren in der Regel unzulässig resp. von Zustimmung Kreditnehmer abhängig)
  • usw.
  • Bei jeder Liquidationsmethode des Kreditverhältnisses ist hinsichtlich der hier interessierenden Globalzession zu prüfen, ob gesetzliche und/oder vertragliche Beschränkungen vorhanden sind (Bankgeheimnis, Abtretungsverbot etc.), welche eine Mitübertragung der in der Regel nicht automatisch mitgehenden Rechte aus der Globalzession (nicht notwendig verknüpftes Nebenrecht zur Kreditforderung) verbieten
  • Aussonderungsbegehren Sicherungszedent
  • Verwertung

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