Inhaltsverzeichnis
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Sicherstellung einer länger dauernden, vom jeweiligen Eigentümer zu erbringenden Natural-, Geld- oder Arbeitsleistung... weiterlesen
Begründung einer an das Grundstück gebundene Leistungspflicht... weiterlesen
Die Grundlast ist eine Grundstücksbelastung, die zu einer Leistung, d.h. Natural-, Geld- oder Arbeitsleistung, verpflichtet, für deren Erfüllung ausschliesslich das Grundstück und nicht das übrige Vermögen des Grundeigentümers... weiterlesen
EGGEN G., Die Verbreitung von Grundlast und Gült, SJZ 63 (1967) S. 285 ff. GUHL THEO, Die Ersitzung von Grundeigentum und Grunddienstbarkeiten, ZBJV 1929, S.... weiterlesen
Nachfolgend finden Sie das Muster «Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag» zum freien Download: Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag... weiterlesen
Die Grundlast ist ein selten Einsatz findende, aber für bestimmte Fälle zweckmässiges Instrument. Erster Einsatzbereich: Die Grundlast dient für nachbarliche Einigungen als Interessenausgleich verwendet. Zweiter... weiterlesen
Wie vorn dargestellt, verpflichten Grundlasten den Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung. Hat diese Leistung geldwerten Charakter (wie zB Energieleistung, siehe „Muster“), so hat... weiterlesen
Die Grundlast endet durch: Untergang des belasteten Grundstücks Verzicht Ablösung Zeitablauf (bei Befristung) Grundbuchliche Löschung [ZGB 786, ZGB 964, GBVo 131 ff.]... weiterlesen
Für die Verjährung gilt folgendes: Grundlast als solches Keine Verjährung Einzelne Grundlast-Leistung Einzelne Leistung unterliegt der Verjährung Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung Zeitpunkt, da... weiterlesen
Anders als die Dienstbarkeiten sind Grundlasten sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger der Grundlast-Leistung, sofern und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,... weiterlesen
„Für die Entstehung der öffentlich-rechtlichen Grundlasten und deren Wirkung gegenüber gutgläubigen Dritten sind die Bestimmungen über die gesetzlichen Pfandrechte des kantonalen Rechts sinngemäss anwendbar“ [vgl.... weiterlesen
Für die Grundlast-Errichtung gilt das Eintragungsprinzip. Aufgrund des Kausalitätsprinzips setzt die Errichtung einer Grundlast voraus: öffentlich zu beurkundender Grundlast-Vertrag [vgl. ZGB 783 Abs. 3 i.V.m.... weiterlesen
Hinsichtlich der Schuldnerpflicht aus der Grundlast gilt: Handänderung / Eigentümerwechsel Automatischer Uebergang der Schuldpflicht aus der Grundlast auf den Erwerber [vgl. ZGB 792 Abs. 1]... weiterlesen
Hinsichtlich des Gläubigerrechts aus der Grundlast gilt: Grundsatz Reine Sachhaftung / keine persönliche Haftung Der Gläubiger hat nur ein Recht auf Befriedigung aus dem Werte... weiterlesen
Die Verpflichtung aus der Grundlast zeitigt belastetenseits ein reine Sachhaftung keine persönliche Haftung [vgl. ZGB 782 Abs. 1, ZGB 791 Abs. 1]. Wechsel von reinen... weiterlesen
Aus einer Grundlast kann berechtigt sein: Personal-Grundlast Eine bestimmte natürliche oder juristische Person Real-Grundlast Der jeweilige Eigentümer eines (herrschenden) Grundstücks [vgl. ZGB 782 Abs. 2]... weiterlesen
Die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks oder die wirtschaftlichen Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks muss sich beziehen auf Grundstücke im Sinne von ZGB 655: Liegenschaften in... weiterlesen
Der Inhalt der Grundlast ist hinsichtlich der Leistungspflicht gesetzlich beschränkt auf [vgl. ZGB 782 Abs. 3]: Die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks oder die wirtschaftlichen... weiterlesen
Beispiele aus der Praxis Der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet zu Leistungen, die sich auf die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks beziehen längs des... weiterlesen