Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grundlast
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Motive

Sicherstellung einer länger dauernden, vom jeweiligen Eigentümer zu erbringenden Natural-, Geld- oder Arbeitsleistung... weiterlesen

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Grundlast
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Ziele

Begründung einer an das Grundstück gebundene Leistungspflicht... weiterlesen

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Begriff

Die Grundlast ist eine Grundstücksbelastung, die zu einer Leistung, d.h. Natural-, Geld- oder Arbeitsleistung, verpflichtet, für deren Erfüllung ausschliesslich das Grundstück und nicht das übrige Vermögen des Grundeigentümers... weiterlesen

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Grundlast
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Literatur

EGGEN G., Die Verbreitung von Grundlast und Gült, SJZ 63 (1967) S. 285 ff. GUHL THEO, Die Ersitzung von Grundeigentum und Grunddienstbarkeiten, ZBJV 1929, S.... weiterlesen

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Muster

Nachfolgend finden Sie das Muster «Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag» zum freien Download: Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag... weiterlesen

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Fazit

Die Grundlast ist ein selten Einsatz findende, aber für bestimmte Fälle zweckmässiges Instrument. Erster Einsatzbereich: Die Grundlast dient für nachbarliche Einigungen als Interessenausgleich verwendet. Zweiter... weiterlesen

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Steuern

Wie vorn dargestellt, verpflichten Grundlasten den Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung. Hat diese Leistung geldwerten Charakter (wie zB Energieleistung, siehe „Muster“), so hat... weiterlesen

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Untergang

Die Grundlast endet durch: Untergang des belasteten Grundstücks Verzicht Ablösung Zeitablauf (bei Befristung) Grundbuchliche Löschung [ZGB 786, ZGB 964, GBVo 131 ff.]... weiterlesen

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Verjährung

Für die Verjährung gilt folgendes:  Grundlast als solches Keine Verjährung Einzelne Grundlast-Leistung Einzelne Leistung unterliegt der Verjährung Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung Zeitpunkt, da... weiterlesen

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Ablösung

Anders als die Dienstbarkeiten sind Grundlasten sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger der Grundlast-Leistung, sofern und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,... weiterlesen

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Grundlast
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Entstehung

Für die Grundlast-Errichtung gilt das Eintragungsprinzip. Aufgrund des Kausalitätsprinzips setzt die Errichtung einer Grundlast voraus: öffentlich zu beurkundender Grundlast-Vertrag [vgl. ZGB 783 Abs. 3 i.V.m.... weiterlesen

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Schuldnerpflicht

Hinsichtlich der Schuldnerpflicht aus der Grundlast gilt: Handänderung / Eigentümerwechsel Automatischer Uebergang der Schuldpflicht aus der Grundlast auf den Erwerber [vgl. ZGB 792 Abs. 1]... weiterlesen

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Gläubigerrecht

Hinsichtlich des Gläubigerrechts aus der Grundlast gilt: Grundsatz Reine Sachhaftung / keine persönliche Haftung Der Gläubiger hat nur ein Recht auf Befriedigung aus dem Werte... weiterlesen

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Grundlast-Haftung

Die Verpflichtung aus der Grundlast zeitigt belastetenseits  ein reine Sachhaftung keine persönliche Haftung [vgl. ZGB 782 Abs. 1, ZGB 791 Abs. 1]. Wechsel von reinen... weiterlesen

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Grundlast-Berechtigung

Aus einer Grundlast kann berechtigt sein: Personal-Grundlast Eine bestimmte natürliche oder juristische Person Real-Grundlast Der jeweilige Eigentümer eines (herrschenden) Grundstücks [vgl. ZGB 782 Abs. 2]... weiterlesen

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Grundlast-Belastung

Die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks oder die wirtschaftlichen Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks muss sich beziehen auf Grundstücke im Sinne von ZGB 655: Liegenschaften in... weiterlesen

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Grundlast-Inhalt

Der Inhalt der Grundlast ist hinsichtlich der Leistungspflicht gesetzlich beschränkt auf [vgl. ZGB 782 Abs. 3]: Die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks oder die wirtschaftlichen... weiterlesen

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Erscheinungsformen

Beispiele aus der Praxis Der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet zu Leistungen, die sich auf die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks beziehen längs des... weiterlesen