Vorbemerkung
Jedes staatliche Handeln Daneben muss das staatliche Handeln die Rechtsgleichheit beachten und darf nicht gegen Treu und Glauben verstossen. Diese fünf Grundprinzipien des Verwaltungsrechts gelten... weiterlesen
Jedes staatliche Handeln Daneben muss das staatliche Handeln die Rechtsgleichheit beachten und darf nicht gegen Treu und Glauben verstossen. Diese fünf Grundprinzipien des Verwaltungsrechts gelten... weiterlesen
Quellen: Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Rechtsmissbrauch liegt vor, Vgl. hiezu BGE 138 III 401, Erw. 2.2. Das Verbot des Rechtsmissbrauchs gilt Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Nicht statthaftes Behördenverhalten Es ist den Behörden nicht gestattet, Praxisänderung? Es besteht (immer) die Möglichkeit bzw. das Risiko einer allfälligen Praxisänderung der Behörde. Nicht statthaftes... weiterlesen
Leitargumente aus einem Bundesgerichtsurteil «Der in BV 9 verankerte «Grundsatz von Treu und Glauben» Vorausgesetzt ist weiter, (BGE 129 I 161, Erw. 4.1) Kautelen des... weiterlesen
Kein Verstoss gegen Treu und Glauben liegt vor, Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit besteht aus den folgenden drei Teil-Gehalten: Eine Massnahme gilt als unverhältnismässig, Literatur Judikatur... weiterlesen
Abzuwägen ist oft auch zwischen Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Laut BV 5 Abs. 2 ist eine Voraussetzung der staatlichen Tätigkeit, Diese Voraussetzung gilt Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Laut BV 5 Abs. 2 ist eine Voraussetzung der staatlichen Tätigkeit, Diese Voraussetzung gilt Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Prinzip Der Rechtsgleichheits-Grundsatz von BV 8 Abs. 1 ist Bedeutung der rechtsgleiche Behandlung Quelle: MOSIMANN HANS-JAKOB / BÖHME ANNA, Öffentliches Recht – Ein Grundriss für... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Allgemeines Als Unangemessenheit gilt, Gerichtlich überprüfbare Ermessensfehler Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Wird der Verwaltung bei der Anordnung von Rechtsfolgen ein «Entscheidungsspielraum» zugestanden Die Gewährung solcher «Entscheidungsspielräume» ist notwendig, damit der Verwaltung bei der Rechtsanwendung ermöglicht wird:... weiterlesen
Allgemeines Der Rechtssatz hängt in der Regel von einem formellen Gesetz ab, d.h. von einem im Parlament erlassenen Gesetz, das dem Referendum untersteht, ab. Bedeutung... weiterlesen
Alle staatliche Tätigkeit erfordert eine zumal Ein Spezialfall liegt vor, Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen