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Prinzipien des Verwaltungshandelns

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Normstufe  / Normdichte

Rechtsgebiet:
Prinzipien des Verwaltungshandelns
Stichworte:
Behörden, BV 5 Abs. 1, Gesetzmässigkeit, Rechtsstaatliche + demokratische Initiative, Staat, Verwaltung, Verwaltungsbehörden, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprinzipien, Verwaltungsrechtsprinzipien, Voraussetzungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Der Rechtssatz hängt in der Regel von einem formellen Gesetz ab, d.h. von einem im Parlament erlassenen Gesetz, das dem Referendum untersteht, ab.

Bedeutung der Regelung

Als mögliche Kriterien für die Wichtigkeit einer Frage gelten:

  • Geregelte Verhaltensalternativen
    • Anzahl
  • Adressatenkreis
    • Grösse
  • Intensität einer Regelung
    • Berührte Privatperson
  • Regelung für die Ausgestaltung des politischen Systems
    • Bedeutung
  • Auswirkungen einer Entscheidung für den Staat und die Privatperson
    • Finanzielle Folgen
  • Regelungswirkung für die Rechtsgemeinschaft
    • Umstrittenheit bzw. Akzeptanz.

Rechtssetzungsdelegation

Ist der Rechtssatz nicht in einem formellen Gesetz, sondern (lediglich) in einer Verordnung

enthalten,

  • so ist dies nur zulässig,
    • sofern und soweit die Anforderungen an die Rechtsetzungsdelegation eingehalten sind.

Delegierte Rechtsetzung

Für die delegierte Rechtsetzung auf Bundesebene schreibt BV 164 Abs. 2 vor, dass die Rechtsetzungsbefugnisse durch Bundesgesetz übertragen werden können,

  • sofern und soweit dies nicht die Bundesverfassung ausgeschlossen ist.

Vgl. hiezu:

  • BV 164 Abs. 1 lit. a – g / siehe nachfolgende Box
  • BV 127 Abs. 1 / siehe nachfolgende Box

Literatur

  • MOSIMANN HANS-JAKOB / BÖHME ANNA, Öffentliches Recht – Ein Grundriss für Studium und Praxis, 4. Auflage, Zürich / Genf 2025, Rz 14.4 / S. 233

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